End User License Agreement (EULA)

§1 PRÄAMBEL

ZEYOS ist ein Geschäftsbereich der ZeyOS, Inc., 720 UNIVERSITY AVE PALO ALTO, CA 94301, USA.

Durch Installation und Nutzung von ZEYOS Softwareprodukte oder einer von ZEYOS betriebenen Webseite (u.a. www.zeyos.com, www.zeyconnect.com, www.ixmldev.com, www.lingulog.com, www.zymba.info) stimmen Sie als natürliche oder juristische Person den folgenden Vertragsbedingungen zu. Diese Bestimmungen stellen einen rechtsgültigen Vertrag zwischen Ihnen bzw. der von Ihnen vertretenen Organisation ("Auftraggeber") und ZEYOS dar. Diese Vertragsbedingungen gelten auch für Verträge mit Verbunds-, Tochter- und Partnergesellschaften, insbesondere der ZeyOS GmbH & Co. KG - Stepbergweg 5, 82491 Grainau.
Mit Annahme dieser Vereinbarung erkennen Sie auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ZEYOS an, welche Sie unter folgender Internetadresse einsehen können: http://www.zeyon.net/agb/

ZEYOS behält es sich vor, diese Bestimmungen in Zukunft zu ergänzen oder zu ändern. Durch Aufrechterhaltung der Nutzung des Softwareprodukts erklären Sie Ihr Einverständnis mit diesen Bedingungen. Im Falle einer Änderung dieses Vertrages, werden wir Ihnen die Änderungen an die von Ihnen angegebene Email-Adresse zusenden. Die Änderungsmitteilung gilt mit Absenden der Mitteilung als Zugegangen. Zusätzlich können Sie die aktuelle Version dieses Vertrags jederzeit unter folgender Internetadresse einsehen: http://www.zeyon.net/eula/


§2 DEFINITIONEN

(1.) "Softwareprodukte" umfassen Computersoftware, Anwendungsmodule sowie zugehörige Medien, gedruckte Materialien und Dokumentationen. Das Softwareprodukt umfasst des Weiteren sämtliche Updates und Ergänzungen zu den ursprünglich von ZEYOS gelieferten oder zur Verfügung gestellten Softwareprodukten. Zusammen mit dem Softwareprodukt gelieferte Bestandteile und Komponenten können über abweichende Lizenzbestimmungen verfügen.

(2.) "Subscriptions" umfassen sämtliche Hosting-Dienstleistungen, im Besonderen die Vermietung und den Betrieb von Software sowie die Speicherung und Verarbeitung von Daten.

(3.) Ein "Upgrade" bezeichnet das Anreichern einer bestehenden Subscription oder eines Softwareprodukts mit zusätzlichen Leistungsmerkmalen. Diese sind im Besonderen (i.) zusätzliche Funktionsmodule, (ii.) eine höhere Anzahl an Benutzerkonten oder (iii.) gesteigerter Traffic und/oder Speicherplatz. Analog hierzu stellt ein "Downgrade" eine Herabsetzung bestehender Leistungsmerkmale dar.

(4.) Ein "Update" bezeichnet eine Aktualisierung einer bestehenden Subscription oder eines Softwareprodukts. In der Regel dient ein Update dazu, Fehler der Vorgängerversion zu beheben oder die Vorgängerversion mit neuen Funktionen auszustatten.

(5.) "Dienstleistungen" umfassen sämtliche von ZEYOS und/oder seinen Erfüllungsgehilfen erbrachten Dienstleistungen.


§3 EINRÄUMUNG VON NUTZUNGSRECHTEN

(1.) ZEYOS gewährt Ihnen ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und widerrufliches Recht zur Verwendung des Softwareprodukts, so lange dies im Rahmen dieser Bestimmungen geschieht.

(2.) Jedes Softwareprodukt kann darüber hinaus auch noch weitere Bestimmungen erhalten. Die Gültigkeit dieser Bestimmungen bleibt davon unberührt.

(3.) Indem Sie das Softwareprodukt installieren, kopieren, downloaden, anderweitig verwenden oder darauf zugreifen, erklären Sie sich damit einverstanden, durch die Bestimmungen dieses Vertrages gebunden zu sein. Falls Sie den Bestimmungen dieses Vertrages nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, das Softwareprodukt zu installieren oder zu verwenden.

(4.) Das Softwareprodukt ist sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt. Das Softwareprodukt wird lizenziert, nicht verkauft.

(5.) Das Softwareprodukt benötigt zur korrekten Funktionsweise unter Umständen eine funktionierende Internet- oder Netzwerkverbindung. In keinem Falle ist ZEYOS verantwortlich für Qualität, Verfügbarkeit, Einrichtung und Kosten Ihrer Internet- bzw. Netzwerkverbindung. ZEYOS ist auch nicht verantwortlich für etwaige Einrichtungen auf Ihrem Computer oder Server, die zur Nutzung des Softwareprodukts notwendig sein können. Der Betrieb des Softwareprodukts obliegt allein Ihrer Verantwortung.


§4 SPEICHERUNG / NETZWERKVERWENDUNG

Sie sind berechtigt, eine Kopie des Softwareprodukts auf einer Speichervorrichtung, wie z. B. einem Netzwerkserver, zu speichern oder zu installieren, wenn diese Kopie ausschließlich dazu verwendet wird, das Softwareprodukt über ein internes Netzwerk auf Ihren anderen Computer auszuführen. Sie sind jedoch verpflichtet, für das Softwareprodukt für jeden Benutzer, von dem das Softwareprodukt genutzt wird, eine Lizenz zu erwerben, die speziell für die Verwendung des Softwareprodukts durch genau eine natürliche Person gilt. Eine Lizenz für das Softwareprodukt darf nicht geteilt oder von mehreren Personen gleichzeitig verwendet werden.


§5 ZURÜCKENTWICKLUNG (REVERSE ENGINEERING), DEKOMPILIERUNG UND DISASSEMBLIERUNG

Sie sind nicht berechtigt, das Softwareprodukt zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn, dass und nur insoweit, wie das anwendbare Recht, ungeachtet dieser Einschränkung, dies ausdrücklich gestattet.


§6 TRENNUNG VON KOMPONENTEN

Das Softwareprodukt wird als einheitliches Produkt lizenziert. Sie sind nicht berechtigt, seine Komponenten für eine anderweitige Verwendung und/oder die Nutzung auf einem anderen Computer zu trennen.


§7 VERBREITUNG, VERMIETUNG UND VERLEIHUNG

Sie sind nicht berechtigt, das Softwareprodukt zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen oder in irgendeiner anderen Weise zu verbreiten, es sei denn, dies geschieht mit schriftlicher Genehmigung von ZEYOS.


§8 SUPPORT- UND SERVICELEISTUNGEN

(1.) ZEYOS bietet Ihnen möglicherweise Supportleistungen in Verbindung mit dem Softwareprodukt ("Supportleistungen"). Art und Umfang weiterer Supportleistungen sind in gesonderten Verträgen festgelegt. Jede ergänzende Komponente, wie Sourcecode, Software oder Dokumente, die Ihnen als Teil der Supportleistungen zur Verfügung gestellt wird, wird als Bestandteil des Softwareprodukts betrachtet und unterliegt den Bestimmungen dieses Vertrags.

(2.) Grundsätzlich garantiert ZEYOS keinen Support, es sei denn Art und Umfang der Supportleistungen sind in einem Supportvertrag schriftlich festgelegt.

(3.) ZEYOS ist berechtigt, die technischen Daten, die Sie ZEYOS als Teil der Supportleistungen zur Verfügung stellen, für geschäftliche Zwecke, einschließlich des Produktsupports und der Produktentwicklung, zu verwenden. ZEYOS verpflichtet sich, solche technischen Daten ausschließlich anonym zu verwenden.

(4.) Sollten das Softwareprodukt vom Kunden modifiziert, abgeändert oder ergänzt werden kann eine ordnungsgemäße Funktionsweise nicht garantiert werden. Die Verantwortung für Ausfälle, Schäden o.ä. trägt der Kunde alleine. ZEYOS behält sich in einem solchen Fall vor, alle Supportleistungen von sich zu weisen.


§9 URHEBERRECHT

(1.) Eigentum und Urheberrecht an dem Softwareprodukt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Fotografien, Animationen, Video, Audio, Musik, Text und "Applets", die in dem Softwareprodukt enthalten sind), den gedruckten Begleitmaterialien und jeder Kopie des Softwareprodukts liegen bei ZEYOS oder deren Lieferanten.

(2.) Alle geistigen Eigentumsrechte sowie sonstige Rechte in und an Inhalten, auf die mit Hilfe des Softwareprodukts zugegriffen werden kann, sind Eigentum des jeweiligen Inhaltsbesitzers und können durch anwendbare Urheberrechtsgesetze und andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt sein. Dieser Vertrag räumt Ihnen kein Recht ein, solche Inhalte zu verwenden.

(3.) Wenn dieses Softwareprodukt Dokumentation enthält, die nur in elektronischer Form zur Verfügung gestellt wird, dürfen Sie eine Kopie dieser elektronischen Dokumentation drucken. Sie sind nicht berechtigt, die das Softwareprodukt begleitenden gedruckten Materialien zu vervielfältigen.

(4.) Dieser Vertrag gewährt Ihnen keinerlei Rechte in Verbindung mit Marken von ZEYOS, seinen Partnern oder seinen Lieferanten.

(5.) Sie erhalten ausschließlich das Recht, das Softwareprodukt nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken und im Ausmaß der erworbenen Lizenzen für Benutzerkonten und Funktionen zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen.

(6.) Sollten Sie bei der Herstellung oder Verbesserung der Software aktiv Mitwirken, beispielsweise durch Feedback oder Vorschläge, werden keine zusätzlichen Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben.

(7.) Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist Ihnen unter der Bedingung gestattet, dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.


§10 KÜNDIGUNG

Unbeschadet sonstiger Rechte ist ZEYOS berechtigt, diese Vereinbarung zu kündigen, sofern Sie gegen die Bestimmungen dieses Vertrages verstoßen. In einem solchen Fall sind Sie verpflichtet, sämtliche Kopien des Softwareprodukts und alle seine Komponenten zu vernichten.


§11 UPDATES/UPGRADES

(1.) Sofern das Softwareprodukt ein Update/Upgrade eines anderen Produkts ist, müssen Sie zur Verwendung des Softwareprodukts über die entsprechende Lizenz für ein Produkt verfügen, das von ZEYOS für das Update/Upgrade als geeignet bezeichnet wird, um das Softwareprodukt zu verwenden.

(2.) Ein Softwareprodukt, das ein Update/Upgrade darstellt, ersetzt und/oder ergänzt (oder deaktiviert) das Ausgangsprodukt. Sie dürfen das betreffende Update-/Upgradeprodukt nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrages verwenden.

(3.) Wenn das Softwareprodukt ein Komponenten-Update eines Pakets von Softwareprogrammen ist, das für Sie als einzelnes Produkt lizenziert wurde, ist es nur gestattet, das Softwareprodukt als Bestandteil dieses einzelnen Produktpakets zu verwenden und zu übertragen; es ist nicht gestattet, es für die Verwendung auf mehr als einem Computer zu trennen.


§12 GEWÄHRLEISTUNG

(1.) Softwareprodukte werden "wie besehen" "auf Verfügbarkeitsbasis" "mit allen Fehlern" zur Verfügung gestellt. ZEYOS schließt jede Gewährleistung im vollen Umfang aus. ZEYOS gibt keinerlei Garantie, dass die Softwareprodukte fehlerfrei funktionieren. Es wir außerdem darauf hingewiesen, dass die Erstellung fehlerfreier Software nach derzeitigen, wissenschaftlichen Erkenntnissen als mathematisch unmöglich angesehen werden muss. Die gesamte Verantwortung und sämtliche Risiken durch Nutzung der Softwareprodukte von ZEYOS obliegen Ihnen.

(2.) ZEYOS lehnt alle Gewährleistungen für die Nutzung des Softwareprodukts ab. ZEYOS, seine Lieferanten und Mitarbeiter sind in keinem Fall haftbar für mögliche Schäden jedweder Art, die in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Softwareprodukts, einschließlich der Materialien oder Funktionen des Softwareprodukts entstehen, wie beispielsweise entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust geschäftlicher Informationen oder andere Vermögensschäden, auch dann nicht, wenn der Lizenzgeber ausdrücklich auf die Möglichkeit von Schäden hingewiesen wurde oder Kenntnis hatte.

(3.) Ferner übernimmt ZEYOS keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, welche auf die unsachgemäße Handhabung des Softwareprodukts zurückzuführen sind. Dies beinhaltet insbesondere (a.) Änderungen in der Betriebsumgebung (wie etwa Änderungen im Betriebssystem, Hardware, Datenbank, Netzwerk, usw.), (b.) Verwendung oder Durchführung von Modifizierung und Erweiterung, welche nicht von ZEYOS angefertigt oder geprüft wurden, sowie (c.) alle Aktivitäten, welche direkt oder indirekt auf die korrekte Funktionsweise des Softwareprodukts Einfluss nehmen können.

(4.) In jedem Falle ist die Gewährleistung auf einen Zeitraum von höchstens zwölf Monaten – für Unternehmer im Sinne des §14 BGB – bzw. 24 Monate – für Verbraucher im Sinne des §14 BGB – ab Lieferung der mangelhaften Sache beschränkt.

(5.) ZEYOS schließt jedwede Gewährleistung für alle Produkte aus, welche gekennzeichnet oder deklariert sind als "Vor-Version", "Demo", "Prototyp", "Sample", "Alpha", "Beta", "Kostenlos" oder jedweder andere Zusatz, der auf eine eingeschränkte Verwendbarkeit hinweist.

(6.) Updates, Upgrades und Downgrades können unter Umständen den Charakter oder dem Umfang des ursprünglichen Softwareprodukts verändern und geben keinen Anlass für einen Gewährleistungsanspruch.

(7.) ZEYOS gewährleistet, dass das Softwareprodukte im Wesentlichen der schriftlichen Leistungsbeschreibung der Produktdokumentation entspricht. Geringfügige Abweichungen begründen keinen Gewährleistungsanspruch.

(8.) Wenn das Softwareprodukt nicht im Wesentlichen die in der Leistungsbeschreibung der Dokumentation aufgeführten Funktionen erfüllt, besteht ihr einziger Gewährleistungsanspruch gegenüber ZEYOS und ZEYOSs einzige Verpflichtung im Rahmen dieser Gewährleistung in (a.) einem Austausch der mangelhaften Leistung oder (b.) einer Nachbesserung des Mangels oder (c.) einer Rückerstattung der entrichteten Lizenzgebühr, ganz nach dem Ermessen von ZEYOS.

(9.) Im Falle einer Rückerstattung nach Punkt 8c können maximal nur die Gebühren erstattet werden, welche (a.) ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Anmeldung des Mangels bei ZEYOS anteilig angefallen sind und (b.) von ZEYOS selbst abgerechnet wurden. In keinem Falle ist die Erstattung von Gebühren Dritter oder eine rückwirkende Rückerstattung entrichteter Gebühren zulässig.

(10.) Erweitert oder modifiziert der Auftraggeber die von ZEYOS gelieferten Produkte, entfällt hierfür jegliche Gewährleistung durch ZEYOS.


§13 ABSCHLIESSENDE BESTIMMUNGEN

(1.) ZEYOS behält sich alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor.

(2.) Für Verträge mit Kaufleuten ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien das Landgericht München II, Deutschland. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen ZEYOS und dem Auftraggeber ist geltendes deutsches Recht maßgebend.

(3.) Diese Vereinbarung bleibt im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommen.

(4.) Der Auftraggeber hat ZEYOS unverzüglich jede Änderung des Namens des Auftraggebers oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen des Anbieters geführt wird, sowie Adressänderungen anzuzeigen.

(5.) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung von ZEYOS gestattet

(6.) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht, insbesondere UrhG, BGB und HGB. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf ist ausgeschlossen.

(7.) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zwischen ZEYOS und dem Auftraggeber bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch in Bezug auf diese Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen.


Stand: 10.07.2015